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Auftrag und Vollmacht zur erstmaligen Eintragung
eines Unternehmens und der wirtschaftlich Berechtigten

in das T r a n s p a r e n z r e g i s t e r

Nach § 20 Abs. 1 GwG besteht für alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften, die Verpflichtung, Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten dieser Vereinigung einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Zu diesem Zweck beauftrag und bevollmächtigt das nach folgende Unternehmen (Auftraggener):

Beauftrag wird die Kanzlei Wekel Straßer & Kollegen Steuerberater Partnerschaft mbB (Auftragnehmer).

Wekel Straßer & Kollegen

Steuerberater Partnerschaft mbB

Majakowskiring 55, 13156 Berlin

Telefon   (030) 488 388 0

Telefax   (030) 488 388 99

E-Mail     mail@wsk-steuerberater.de

Öffnungszeiten

Mo - Do  9 bis 17 Uhr

Fr             9 bis 15 Uhr

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