Auftrag und Vollmacht zur erstmaligen Eintragung
eines Unternehmens und der wirtschaftlich Berechtigten
in das T r a n s p a r e n z r e g i s t e r
Nach § 20 Abs. 1 GwG besteht für alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften, die Verpflichtung, Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten dieser Vereinigung einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Zu diesem Zweck beauftrag und bevollmächtigt das nach folgende Unternehmen (Auftraggener):
Beauftrag wird die Kanzlei Wekel Straßer & Kollegen Steuerberater Partnerschaft mbB (Auftragnehmer).