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 Immobiliensteuerrecht 

 für Hauseigentümer 

 und Immobilienunternehmen 

Die hohe Komplexität im Immobiliensteuerrecht erfordert eine hohe Spezialisierung, der wir mit unseren Steuerberatern und Mitarbeitern im Immobiliensteuerrecht gerecht werden.

 

Immobilien, wie Häuser, Wohnungen oder gewerbliche Objekte, gehören zu einer der wichtigsten Anlageformen. Der Anlageerfolg von Immobilien ist dabei maßgeblich von den steuerlichen Rahmenbedingungen abhängig.

Zu unseren Mandanten aus der Immobilienbereich zählen:

  • Vermieter von Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuseren

  • Immobiliengesellschaften

  • Projektentwickler und Bauträger

  • Grundstückshändler

  • Baugruppen

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

  • Hausverwaltungen

  • Geschlossene Immobilienfonds

Als Steuerberater unterstützen wird den Grundeigentümerverein "Haus & Grund Berlin-Ost e.V.", dessen Mitglieder wir ehrenamtlich in allen Fragen des Immobiliensteuerrechts beraten.

 

 

Wir beraten unsere Mandanten vollumfänglich während des gesamten Lebenszyklus Ihrer Immobilie: Vom Erwerb bzw. Erstellung der Immobilie, dem Halten und Bewirtschaften sowie dem Verkauf.

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Immobilien im Privat- oder Betriebsvermögen

Im Rahmen des Immobilienankaufs beraten wir Sie, ob die Immobilie im Privatvermögen oder Betriebsvermögen gehalten werden sollte und welche Rechtsform steuerlich optimal ist.

Reduzierung der Steuerbealstung von Mietüberschüssen.

Durch geziehlte Steuergestaltungen werde Mietüberschüsse  anstatt von 42 Prozent nur mit 15,83 Prozent versteuert.

Wir beraten Mandanten mit Immobilien im Betriebsvermögen wie diese mittels der 6b-Rücklage steuerfrei verkauft werden können.

Gewerbesteuerfreiheit für Immobiliengesellschaften

Immobiliengesellschaften beraten wir zur sog. erweiterten Gewerbesteuerkürzung mit der die Mietüberschüsse von der Gewerbesteuer befreit werden.

Optimierung bei der Grunderwerbsteuer

Durch geschickte Gestaltungen lässt sich die Grunderwerbsteuer beim Ankauf oder späteren Verkauf ganz oder zum Teil vermeiden. Unser Experten zeigen Ihnen wie.

Alle Sonderabschreibungen für Gebäude ausschöpfen

Ob Denkmal-AfA, Sanierungs-AfA, Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau oder die steuerliche Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen. Wir helfen unseren Mandanten bei der Ausschöpfung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Immobilien.

Umsatzsteuer bei Vermietung von Gewerbeeinheiten

Mandanten die Gewerbeeinheiten vermieten beraten wir bei der Optierung zur Umsatzsteuer, um wie der Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes und laufenden Grundstückskosten geltend gemacht werden kann.

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