
Wir übernehmen für
unsere Mandanten auf Wunsch die Eintragung aller wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister.
Steuerberater Partnerschaft
Abgabefrist für Grundsteuererklärung endet am 31.10.2022
Wir erstellen Ihre Steuererklärung für die
Grundsteuer
komplett digital und preiswert
Haus- und Wohnungseigentümer, Immobilienunternehmen
sowie Hausverwaltungen profitieren von der zuverlässigen und rechtssicheren Erstellung der Grundsteuererklärung durch unsere Steuerexperten.

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Straße-/Lagebezeichnung
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Grundbuchangaben
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Steuernummer des letzten Grundsteuerbescheides
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Eigentumsverhältnisse
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Größe des Grundstücks in m²
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Anzahl der (Tief-)Garagen-stellplätze
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Baujahr des Gebäudes
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Jahr der Kernsanierung
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Wohnfläche in m²
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Anzahl der Wohnungen
< 60 m², < 100 m² und > 100 m² -
Angaben zu den Gewerbeflächen
Diese Informationen benötigen wir für Ihre
Grundsteuererklärung
Checkliste
Vorerfassungsbögen
Bitte füllen Sie je Objekt einen Vorerfassungsbogen aus.
Anteil der gewerblichen Vermietung mehr als 20% der Wohnfläche
für ETW, EFH, ZFH, MFH
mit einem Anteil der gewerblichen Vermietung kleiner als 20% der Wohnfläche
Pauschalpreise für die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung.
Die Vorerfassung der Grundstücksdaten durch Sie oder Ihren Hausverwalter reduziert unseren Arbeitsaufwand und damit die Kosten für die Erstellung Ihrer Steuererklärung.
Durch die Bereitstellung der Informationen zu Ihren Grundstücken mit unseren Vorerfassungsbögen können wir uns auf die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung und die Ermittlung des Grundbesitzwert im Ertragswert- oder Sachwertverfahren fokussieren.
Vorerfassung der Grundstücksdaten
Mitteilung Ihrer Grundstücksdaten
mit unseren Vorerfassungsbögen durch Sie oder Ihren Hausverwalter.
Automatisierte Abfrage
der Bodenrichtwerte
Wir rufen die Bodenrichtwerte für Ihre Grundstücke online für Sie ab.
Prüfung der Bescheide vom Finanzamt
Wir prüfen den Bescheid Ihres Finanzamtes, ob die Bewertung Ihrer Immobilie korrekt vorgenommen wurde.
Papierlose
Zusammenarbeit
Kein Postversand von Unterlagen erforderlich. Alle Dokumente können uns als pdf.-Datei per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.
Bewertung Ihrer
Immobilie
Wir bewerten Ihre Immobilie für Zwecke der neuen Grundsteuer im Ertrags- oder Sachwertverfahren.
Einspruch bei Falschbewertung
Weicht die Bewertung des Finanzamtes von unserer Bewertung für Ihr Grundstücks ab, legen wir für Sie Einspruch ein.
Preise für Grundsteuererklärungen
Eigentums-wohnung
Pauschalpreis
549 €
(inkl. MwSt.)
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Ein-/Zwei-
familienhaus
Pauschalpreis
699 €
(inkl. MwSt.)
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Mehrfamilien-
haus
Pauschalpreis
849 €
(inkl. MwSt.)
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Gewerbe-
immobilie
Pauschalpreis
899 €
(inkl. MwSt.)
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Der Pauschalpreis (§ 4 StBVV) gilt jeweils pro Grundstück und pro Gebäude. Der Pauschalpreis beinhaltet die Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes, die elektronische Übermittlung an das Finanzamt sowie die Prüfung des Steuerbescheids. Ein evtl. erforderliches Einspruchs- und Klageverfahren ist von dem Pauschalpreis nicht umfasst.
Voraussetzung für den Pauschalpreis ist, dass wir die Grundstücksdaten elektronisch mit dem Vorerfassungsbogen zur Verfügung gestellt bekommen.
Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?
Jeder Eigentümer eines Grundstücks, egal ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie ist verpflichtet, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.
Bitte beachten Sie: Während andere Bundesländer die Grundstückseigentümer schriftlich über die Abgabepflicht der Steuererklärung informiert haben, hat das Land Berlin keine Informationsschreiben versendet und sich auf die öffentliche Bekanntmachung beschränkt.